Beschwerde an die Landesministerien

Im Naturschutzgebiet Beversee ist ein Fußweg zu einem Rettungsweg ausgebaut worden, ohne dass naturschutzfachliche Belange sowie mögliche Alternativen für den 2. Rettungsweg ausreichend untersucht worden sind.

 

Der NABU Kreisverband Unna bemängelt, dass durch den Ausbau des Fußweges zu einem mit Rettungsfahrzeugen zu befahrenen Weg eine nachhaltige Beeinträchtigung des NSG und FFH-Schutzgebietes Beversee gegeben ist.

 

Nachfolgend das Schreiben an die Landesministerien Umwelt, Naturschutz und Verkehr sowie Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Inhalt der Beschwerde

Beschwerde, dass bei der Errichtung eines Rettungsweges im NSG und FFH Gebiet Beversee seitens der unteren Naturschutzbehörde naturschutzfachliche Belange nicht ausreichend beachtet wurden.

 

 

Sehr geehrte Frau Ministerin Gorißen

Sehr geehrter Herr Minister Krischer,

 

mit der Errichtung eines zweiten Rettungsweges im NSG Beversee für Großveranstaltungen (z.B. Hafenfest) in der Marina Rünthe wurde begonnen. Im Rahmen dieses Vorhabens wird ein bereits vorhandener Fußweg südlich des Hafenweges bis zur Werner Straße im Südosten entsprechend ausgebaut.

 

Der NABU-Kreisverband Unna sieht in diesem Vorhaben, dass naturschutzfachliche Belange bisher nur eine untergeordnete Beachtung fanden und fordert daher eine Rücknahme des Rettungsweges aus dem Schutzgebiet.

 

Durch diese Baumaßnahme ist das durch den Landschaftsplan Nr. 2 Raum Werne festgesetzte Naturschutzgebiet Nr. 9 „Beversee“ betroffen. Zudem handelt es sich um das FFH-Schutzgebiet DE-4311-303. Der NABU-KV Unna bemängelt, dass durch das Vorhaben eine nachhaltige Beeinträchtigung des FFH-Gebietes gegeben ist.

 

Erhebliche Beeinträchtigungen des Natura 2000 Gebietes

 

Gemäß § 33 BNatSchG haben Natura 2000-Gebiete einen besonderen Schutz. Alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, sind unzulässig. In den vorgelegten Unterlagen wird von einer abschnittsweisen Verbreiterung des Fußweges südlich der Brücke ausgegangen. Die durchgeführten Baumaßnahmen sehen einen Ausbau von ca. 3 m Breite auf einer Länge von 150 m vor. Daher sind von der Baumaßnahme in einer Größenordnung von 450 qm der FFH - LRT 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald und auch im geringem Umfang LRT 9110 Hainsimsen-Buchenwald betroffen. Dies entspricht auf der Grundlage des LRT-Standarddatenbogens einem Verlust von 0,6%, somit wird zahlenmäßig nur ein geringer Verlust suggeriert. Nicht berücksichtigt sind allerdings andere Faktoren, wie hoher Besucherdruck, zunehmende Trockenheit, Dominanz des Adlerfarns etc., die im Rahmen der Summationswirkung zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Gebietes führen.

 

Gemäß LP ist es verboten, Wege anzulegen oder auszubauen. Nicht geklärt ist auch, wie sich der Wegeausbau auf die seggenreiche und binsenreiche Nasswiese auswirkt. Durch den Ausbau kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu einer Drainage- Wirkung kommt. Infolge der sich häufenden trockenen Sommermonate besteht die Gefahr, dass eine nicht ausreichende Wassermenge zur Verfügung steht, und somit auch der FFH-LRT 6510 erheblich beeinträchtigt wird. Hiervon wäre besonders die Verantwortungsart Dactylorhiza majalis betroffen, für die Deutschland aus globaler Perspektive eine besondere Verantwortlichkeit zugemessen wird.

 

Fehlende Alternative

 

Der NABU-KV Unna vertritt die Auffassung, dass bei der Errichtung des Rettungsweges alternative Wegeführungen nicht ausreichend geprüft wurden. Als Rettungsweg könnte der Kanaldamm dienen. Diese Lösung hätte das Naturschutzgebiet überhaupt nicht betroffen und keine zusätzlichen Baumaßnahmen wie Brückenbau und Wegeausbau erfordert. Warum diese Lösung nicht favorisiert wurde, erschließt sich dem NABU-KV Unna nicht.

 

Keine Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände

 

Der NABU-KV Unna bemängelt weiterhin, dass bei dem Genehmigungsverfahren keine Beteiligung von den anerkannten Naturschutzverbänden nach § 63 BNatSchG in Verbindung mit dem § 66 LNatSchG erfolgt ist. Auf eine Mitwirkung kann absehen werden, wenn nur geringfügige Auswirkungen auf Natur und Landschaft zu erwarten sind. Es handelt sich um eine Kann-Bestimmung. Im Rahmen der guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit wäre eine Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände sinnvoll gewesen, da es dem NABU zu verdanken ist, dass er sich in der Historie für den Erhalt und Schutz dieses Naturschutzgebietes eingesetzt hat.

Gemäß § 66 LNatSchG  Abs. 2 ist jedoch eine Mitwirkung von Naturschutzvereinigungen vorgesehen, wenn es um die Erteilung von Befreiungen und Ausnahmen von Geboten und Verboten zum Schutz von gesetzlich geschützten Biotopen geht. Im Rahmen dieser Baumaßnahme wird der Beverbach, ein gesetzlich geschützter Biotop verrohrt, da die bisherige Brücke beseitigt wurde. Da es sich um die Erteilung von Befreiungen handelt, hätte eine Beteiligung erfolgen müssen.

 

Verstoß gegen die EU-WRRL

 

Die Verrohrung des Beverbaches, auch wenn seitens der uNB aufgrund der geringen Größenordnung keine Beeinträchtigung gesehen wird, entspricht auch nicht der EU-WRRL, die vorsieht, Bäche wie den Beverbach zu schützen und falls notwendig durch entspreche Maßnahmen zu verbessern. Die Verrohrung eines gesetzlich geschützten Biotops in einem FFH-Gebiet ist nach unserer Ansicht auch ein Verstoß gegen die WRRL.

 

Erhebliche Eingriffe

 

Die bisher durchgeführten Eingriffe sind in ihrer Summationswirkung nach Ansicht des NABU-KV Unna erheblich. Durch die Wegeverbreitung auf 3 m Breite wurden die am Wegrand vorhandenen Gehölze geschnitten. Gemäß LP ist es verboten, Bäume, Sträucher oder sonstige wildwachsende Pflanzen zu beschädigen, auszureißen, auszugraben oder Teile davon abzutrennen oder auf andere Weise in ihrem Wachstum zu beeinträchtigen. Damit die Rettungsfahrzeuge den Weg nutzen können, ist in Zukunft ein dauerhafter Rückschnitt erforderlich. Für die Kurvenverbreiterung wurden einzelne Gehölze entfernt. Gemäß BNatSchG ist der Verursacher verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen oder zu ersetzen. Ersatzgeld ist erst dann zu zahlen, wenn diese Möglichkeiten nicht gegeben sind. Die Eingriffsregelung ist daher nicht nachvollziehbar. Die Eingriffe sind auch mit dem festgelegten Ersatzgeld nicht ausgeglichen.

 

Durchführung einer ASP?

 

Dem NABU-KV Unna ist nicht bekannt, ob eine gemäß § 44 BNatSchG ASP durchgeführt wurde. Da der Rettungsweg wohl für alle Großveranstaltungen zu Verfügung stehen muss, und nicht nur für das Hafenfest, muss ausgeschlossen werden, dass Amphibien wie Kröten und insbesondere der Kammmolch, (eine FFH-Art,  FFH-Anh. II, FFH-Anh. IV), nicht geschädigt werden. Sie müssen durch entsprechende Maßnahmen geschützt werden. Entsprechende Schutzkonzepte fehlen. Aufgrund des hohen Besucherdruckes sind schon heute bei der Krötenwanderung Verluste zu beklagen.

 

Fazit

 

Der NABU-KV Unna kommt zu dem Ergebnis, dass es durch den Ausbau des Rettungsweges zu erheblichen Beeinträchtigung des Gebietes kommt und somit auch der Schutzzweck und die Erhaltungsziele nachhaltig gestört werden. Wir bitten Sie hiermit zu prüfen, ob bei dem Vorhaben die vom Gesetzgeber geforderten naturschutzfachlichen Vorgaben entsprechend eingehalten wurden.

 

Der NABU-KV Unna verlangt die Verlegung des Rettungsweges auf dem Kanaldamm und somit außerhalb des Naturschutzgebietes.

 

Des Weiteren sollte die Verrohrung des Beverbaches rückgängig gemacht werden.

 

Wir bitten Sie weiterhin zu überprüfen, ob das FFF-Gebiet Beversee sich in einem guten Zustand befindet. Für einen Vor-Ort-Termin stehen wir gerne zur Verfügung

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

gez. Rudolf Leismann                                      gez. Bernd Margenburg

(Vorsitzender NABU-Kreisverband Unna)             (Inhaber einer Vollmacht für die Bereiche                                                                                                             Bergkamen und Bönen des NABU NRW)

 

Anlage zum Beschwerdebrief

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Bilder des Baumaßnahme
Anhang UN Beversee 2023.pdf
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